Ihr Partner für das §57a-Pickerl in St. Martin am Tennengebirge

Neben Reparatur- und Servicearbeiten an Autos aller Marken bieten wir Ihnen in unserer KFZ-Werkstatt die Durchführung der §57a-Überprüfung für das Pickerl an. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

§57a Pickerl machen

Regelmäßige Überprüfung der Sicherheit Ihres Fahrzeugs

Die §57a-Begutachtung dient der Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit eines Fahrzeuges.

 

In Österreich gilt dabei die 3-2-1-Regel: Das Pickerl muss nach der Erstzulassung erstmals nach 3 Jahren begutachtet werden, dann nach weiteren zwei Jahren. Im Anschluss daran muss es jährlich erneuert werden, damit Sie mit Ihrem Auto im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen.

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Wir prüfen Ihr Auto sorgfältig und führen erforderliche Reparaturen durch

Bei der §57a-Begutachtung wird Ihr Fahrzeug umfassend auf seine Sicherheit geprüft. Das umfasst eine Prüfung von Beleuchtung, Scheiben, Fahrgestell und Karosserie, Bremsen, Lenkung, Motor, Reifen, Rädern, Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstung und der Abgaswerte. Liegen bei einem oder mehreren Punkten Mängel vor, so können wir diese auf Ihren Wunsch in unserer Werkstatt selbstverständlich gleich beheben!